Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sophera Consulting
Max Fey
Elsdorfer Straße 29
50126 Bergheim
Deutschland
E-Mail: ai@sopheraconsulting.de
– nachfolgend „Anbieter“ genannt –
Stand: März 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Sophera Consulting, Max Fey (nachfolgend „Anbieter“), und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) im Bereich KI-Automatisierung, Digitalisierungsberatung, Softwareentwicklung, Prozessoptimierung, Schulungen, Workshops und technischer Umsetzung.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Parteien, sofern es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Anbieters maßgebend.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Gegenstand und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der individuellen Vereinbarung. Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach dem anerkannten Stand der Technik.
(2) Je nach Leistungsart gelten unterschiedliche Vertragstypen:
- Werkvertragliche Leistungen (z. B. Erstellung von Automatisierungen, Softwareentwicklung, Integrationen): Der Anbieter schuldet die Herstellung eines vereinbarten Werkerfolges.
- Dienstvertragliche Leistungen (z. B. Beratung, Strategieentwicklung, Training, Workshops, laufende Betreuung): Der Anbieter schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Tätigkeiten, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg.
(3) Der Anbieter schuldet in keinem Fall einen garantierten wirtschaftlichen Erfolg. Dies gilt insbesondere für:
- Umsatz- oder Gewinnsteigerungen
- Kosteneinsparungen in bestimmter Höhe
- Effizienzgewinne, die über die technische Funktionalität hinausgehen
- Konkrete ROI-Werte oder Amortisationszeiträume
(4) Prognostizierte Einsparungen oder Effizienzgewinne, die im Rahmen von Beratungen, dem KI-Automations-Check oder ähnlichen Analysen genannt werden, stellen unverbindliche Schätzungen dar und begründen keinen Rechtsanspruch.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragserteilung des Kunden und schriftliche Auftragsannahme oder Leistungsbeginn durch den Anbieter zustande.
(3) Mündliche Zusagen, Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.
§ 4 Leistungserbringung und Methodik
(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach eigenem fachlichen Ermessen. Er ist in der Wahl seiner Methoden, Werkzeuge und Technologien frei, sofern nicht vertraglich abweichend vereinbart.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten qualifizierte Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden verbleibt beim Anbieter.
(3) Die Umsetzung kann – sofern von der Art der Leistung her sinnvoll – iterativ und in Teilschritten erfolgen (agile Methodik). Der Kunde wird über wesentliche Zwischenschritte informiert.
(4) Zeitpläne und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als Fixtermine vereinbart wurden. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche Orientierungswerte.
(5) Gerät der Anbieter in Verzug, so haftet er nur nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen, sofern der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist zur umfassenden Mitwirkung verpflichtet. Der Projekterfolg setzt eine aktive Zusammenarbeit voraus.
(2) Der Kunde stellt insbesondere sicher:
- Vollständige, korrekte und rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Informationen, Daten und Materialien
- Rechtzeitige Bereitstellung von Systemzugängen, API-Schlüsseln und technischer Infrastruktur
- Benennung kompetenter Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis
- Zeitnahe Rückmeldungen und Freigaben (innerhalb von 5 Werktagen, sofern nicht anders vereinbart)
- Interne Abstimmung und organisatorische Voraussetzungen
(3) Verzögerungen, Mehraufwand oder zusätzliche Kosten, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Der Anbieter ist berechtigt, hierfür angemessene Zusatzvergütung zu verlangen.
(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen bleibt hiervon unberührt.
§ 6 Technologische Abhängigkeiten und Drittanbieter
(1) Die Leistungen des Anbieters basieren regelmäßig auf Technologien, Plattformen, APIs und Diensten Dritter (z. B. KI-Modelle, Cloud-Dienste, SaaS-Plattformen, Open-Source-Software).
(2) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für:
- Änderungen, Einschränkungen oder Einstellung von Drittanbieter-Diensten oder APIs
- Systemausfälle, Wartungsfenster oder Leistungseinschränkungen bei Drittanbietern
- Preisänderungen bei Drittanbieter-Lizenzen oder -Diensten
- Sicherheitslücken in Software Dritter
- Änderungen in KI-Modellen, die zu abweichenden Ergebnissen führen
(3) Werden aufgrund externer Änderungen Anpassungen der erbrachten Leistungen erforderlich, so sind diese gesondert nach dem dann gültigen Stundensatz oder nach individuellem Angebot zu vergüten.
(4) Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen der Leistungserbringung Daten des Kunden an Drittanbieter von KI-Diensten übermittelt werden können (z. B. Anthropic, OpenAI, Google, Microsoft, Meta oder vergleichbare Anbieter). Der Anbieter hat keinen Einfluss darauf, wie diese Drittanbieter die übermittelten Daten verarbeiten, speichern oder für eigene Zwecke (einschließlich Modelltraining) verwenden.
(5) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Datenverarbeitung durch KI-Drittanbieter. Dies umfasst insbesondere:
- Die Nutzung eingegebener Daten zum Training von KI-Modellen durch den Drittanbieter
- Die Speicherung, Weitergabe oder Offenlegung von Daten durch den Drittanbieter
- Verstöße des Drittanbieters gegen Datenschutzvorschriften (DSGVO, BDSG)
- Die unbeabsichtigte Wiedergabe von Kundendaten in KI-generierten Ausgaben für Dritte
(6) Der Kunde wird vor Projektbeginn darüber informiert, welche KI-Dienste eingesetzt werden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, keine Daten bereitzustellen, deren Übermittlung an KI-Drittanbieter aus rechtlichen, regulatorischen oder vertraglichen Gründen unzulässig ist (z. B. Berufsgeheimnisse, besondere Kategorien personenbezogener Daten gem. Art. 9 DSGVO).
(7) Soweit der Kunde die Nutzung bestimmter KI-Dienste ausschließen möchte, ist dies vor Vertragsschluss schriftlich mitzuteilen. Mehrkosten durch den Einsatz alternativer Technologien trägt der Kunde.
§ 7 Abnahme
(1) Bei werkvertraglichen Leistungen ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sobald der Anbieter die Fertigstellung mitteilt und die Leistung im Wesentlichen vertragsgerecht erbracht wurde.
(2) Die Abnahme erfolgt ausdrücklich durch schriftliche Erklärung oder durch konkludentes Verhalten (insbesondere produktive Nutzung der Leistung).
(3) Äußert sich der Kunde nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Fertigstellungsmitteilung und benennt keine konkreten, wesentlichen Mängel, gilt die Leistung als abgenommen (fiktive Abnahme). Der Anbieter weist den Kunden bei Fertigstellungsmitteilung auf diese Rechtsfolge hin.
(4) Geringfügige Abweichungen, die die Funktionalität nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(5) Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er die Mängel schriftlich und konkret zu bezeichnen. Der Anbieter erhält eine angemessene Frist zur Nachbesserung.
§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Alle genannten Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht abweichend vereinbart.
(3) Bei größeren Projekten ist der Anbieter berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen oder eine Anzahlung von bis zu 50 % der Gesamtvergütung zu verlangen.
(4) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen, sofern der Kunde Unternehmer ist.
(5) Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist der Anbieter berechtigt, seine Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche des Kunden entstehen.
(6) Die Aufrechnung gegen Forderungen des Anbieters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
§ 9 Gewährleistung und Mängelbeseitigung
(1) Bei werkvertraglichen Leistungen haftet der Anbieter für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften, mit den folgenden Maßgaben:
(2) Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und unter konkreter Beschreibung des Fehlers anzuzeigen. Pauschalrügen genügen nicht.
(3) Der Anbieter hat das Recht zur Nachbesserung. Dem Anbieter sind mindestens zwei Nachbesserungsversuche einzuräumen, bevor der Kunde weitergehende Rechte geltend machen kann.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, sofern nicht gesetzlich zwingend eine längere Frist vorgeschrieben ist.
(5) Kein Mangel liegt vor, wenn:
- Der Fehler auf nicht vom Anbieter zu vertretende Änderungen an der Systemumgebung des Kunden zurückzuführen ist
- Drittanbieter-Systeme geändert oder eingestellt wurden
- Der Kunde oder Dritte ohne Zustimmung des Anbieters Änderungen an der Leistung vorgenommen haben
- Die Nutzung entgegen der Dokumentation oder Anleitung erfolgt
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz erfasst werden.
(2) Der Anbieter haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die für den jeweiligen Auftrag vereinbarte Nettovergütung.
(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(5) Der Anbieter haftet insbesondere nicht für:
- Wirtschaftliche Entscheidungen des Kunden, die auf Grundlage von Beratungen oder Analysen des Anbieters getroffen werden
- Ergebnisse oder Handlungen von KI-Systemen, deren Ausgaben nicht deterministisch sind
- Datenverluste, sofern der Kunde keine angemessene Datensicherung vorgenommen hat
- Ausfälle oder Fehlfunktionen externer Systeme und Drittanbieter-Dienste
- Schäden, die durch verspätete oder fehlende Mitwirkung des Kunden entstehen
(6) Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensverhinderung und -minderung zu treffen, insbesondere für regelmäßige Datensicherungen und Zugangskontrolle zu sorgen.
§ 11 Support, Wartung und Weiterentwicklung
(1) Laufender Support, Wartung, Updates und Weiterentwicklung sind nicht Bestandteil der Projektleistung und bedürfen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung (z. B. Service-Level-Agreement).
(2) Ohne gesonderte Vereinbarung liegt die Verantwortung für Betrieb, Sicherheit, Aktualisierung und Funktionsfähigkeit der gelieferten Lösungen vollständig beim Kunden.
(3) Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass Software und KI-Systeme regelmäßiger Wartung und Aktualisierung bedürfen, um Funktionalität und Sicherheit aufrechtzuerhalten.
§ 12 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche Urheberrechte, geistige Eigentumsrechte und gewerblichen Schutzrechte an den vom Anbieter erstellten Leistungen (Konzepte, Dokumentationen, Software, Code, Workflows, Schulungsmaterialien) verbleiben beim Anbieter.
(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den vertraglich vereinbarten Leistungen für den vereinbarten Zweck.
(3) Bis zur vollständigen Bezahlung steht dem Kunden keinerlei Nutzungsrecht zu. Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Zugang zu gelieferten Lösungen bei Zahlungsverzug zu sperren.
(4) Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Unterlizenzierung oder anderweitige Verwertung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, die erbrachten Leistungen anonymisiert als Referenz in seinem Portfolio zu verwenden, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht.
(6) Die vom Anbieter erstellten Lösungen können Open-Source-Komponenten enthalten (z. B. unter MIT-, Apache-2.0-, GPL- oder vergleichbaren Lizenzen). Der Anbieter informiert den Kunden auf Anfrage über die verwendeten Open-Source-Bestandteile und deren Lizenzbedingungen.
(7) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen einzuhalten, insbesondere bei Weiterverbreitung, Veröffentlichung oder kommerzieller Verwertung der Software. Der Anbieter haftet nicht für Verstöße des Kunden gegen Open-Source-Lizenzen.
(8) Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Inhalte durch KI-Systeme generiert werden (Texte, Code, Bilder, Konzepte etc.), weist der Anbieter darauf hin, dass die urheberrechtliche Schutzfähigkeit solcher Inhalte nach geltendem deutschem Recht ungeklärt ist. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass KI-generierte Inhalte urheberrechtlichen Schutz genießen oder frei von Rechten Dritter sind.
(9) Ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcode besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Ohne gesonderte Vereinbarung erhält der Kunde ausschließlich die kompilierten oder lauffähigen Versionen der erstellten Lösungen. Eine Quellcode-Hinterlegung (Escrow) bedarf einer separaten Vereinbarung.
§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und weder Dritten zugänglich zu machen noch anderweitig zu verwerten.
(2) Diese Vertraulichkeitspflicht besteht über die Beendigung des Vertrages hinaus für die Dauer von 3 Jahren fort.
(3) Von der Vertraulichkeitspflicht ausgenommen sind Informationen, die:
- öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat
- der empfangenden Partei bereits vor Offenlegung bekannt waren
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen
(4) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Einklang mit der DSGVO und dem BDSG. Sofern erforderlich, schließen die Parteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gem. Art. 28 DSGVO ab.
§ 14 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
(2) Dauerschuldverhältnisse (z. B. laufende Beratung, Support, Wartung) können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern nicht abweichend vereinbart.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- Eine Partei trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Fristsetzung wesentliche Vertragspflichten verletzt
- Über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird
- Der Kunde in Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen gerät
(4) Im Falle der Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen und entstandene Aufwendungen unverzüglich zu vergüten.
(5) Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ist ausreichend).
§ 15 EU-KI-Verordnung (AI Act) und regulatorische Anforderungen
(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden regulatorischen Anforderungen, insbesondere der Verordnung (EU) 2024/1689 („EU AI Act“).
(2) Die Verantwortung für die Einhaltung regulatorischer Pflichten, die den Betreiber (Deployer) eines KI-Systems treffen, liegt ausschließlich beim Kunden. Dies umfasst insbesondere:
- Die Risikoklassifizierung des eingesetzten KI-Systems (verboten, hochriskant, begrenzt, minimal)
- Die Einhaltung von Transparenzpflichten gegenüber betroffenen Personen (z. B. Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten)
- Die Durchführung einer Grundrechte-Folgenabschätzung bei Hochrisiko-KI-Systemen
- Die menschliche Aufsicht über KI-gestützte Entscheidungsprozesse
- Die Registrierung von Hochrisiko-KI-Systemen in der EU-Datenbank
(3) Der Anbieter unterstützt den Kunden auf Anfrage bei der Einschätzung regulatorischer Anforderungen. Eine Rechtsberatung wird hierdurch nicht erbracht. Der Anbieter empfiehlt dem Kunden, für die rechtliche Bewertung einen Fachanwalt hinzuzuziehen.
(4) Änderungen an regulatorischen Anforderungen, die nach Leistungserbringung in Kraft treten, begründen keinen Nachbesserungsanspruch. Erforderliche Anpassungen sind gesondert zu vergüten.
§ 16 Fernwartung und Remote-Zugang
(1) Soweit für die Leistungserbringung ein Remote-Zugang zu Systemen des Kunden erforderlich ist, stellt der Kunde die erforderlichen Zugänge (VPN, SSH, API-Schlüssel etc.) bereit.
(2) Der Anbieter nutzt bereitgestellte Zugänge ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Zwecke und gibt Zugangsdaten nicht an unbefugte Dritte weiter.
(3) Der Kunde ist für die Sicherheit seiner eigenen Systeme verantwortlich, insbesondere für:
- Die Einrichtung angemessener Zugangsbeschränkungen (Prinzip der geringsten Berechtigung)
- Die Überwachung und Protokollierung von Zugriffen
- Den Entzug von Zugangsdaten nach Vertragsende
(4) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch unzureichende Sicherheitsmaßnahmen auf Seiten des Kunden entstehen.
§ 17 Datenaufbewahrung und Löschung nach Vertragsende
(1) Nach Beendigung des Vertrages bewahrt der Anbieter projektbezogene Daten und Unterlagen für einen Zeitraum von 90 Tagen auf, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. gem. § 257 HGB, § 147 AO) eine längere Aufbewahrung erfordern.
(2) Der Kunde hat innerhalb dieser Frist das Recht, die Herausgabe seiner Daten in einem maschinenlesbaren Format zu verlangen. Nach Ablauf der Frist werden die Daten unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
(3) Personenbezogene Daten werden gemäß Art. 17 DSGVO gelöscht, sobald der Zweck der Verarbeitung entfällt und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(4) Der Anbieter bestätigt die Löschung auf Anfrage des Kunden schriftlich.
§ 18 Höhere Gewalt
(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit dies auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist.
(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, behördliche Anordnungen, Cyberangriffe, großflächige Stromausfälle oder Ausfälle wesentlicher Cloud-Infrastruktur.
§ 19 Anwendbares Recht
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.
(2) Dies gilt auch für Kunden mit Sitz im Ausland.
§ 20 Gerichtsstand
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – 50126 Bergheim (Rhein-Erft-Kreis), Deutschland.
(2) Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch gegenüber Kunden mit Sitz im Ausland, soweit gesetzlich zulässig.
§ 21 Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(2) Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.